Lebensmittelsicherheit im Fokus

zur Hauptseite Nächster Artikel

Lebensmittelsicherheit im Fokus (91. Ausgabe, Februar 2014) – Vorfall im Fokus

Berichtet von Ms. Joey KWOK, Scientific Officer,
Risk Assessment Section,
Centre for Food Safety

Das Thema 4-Methylimidazol (4-MEI), ein chemischer Schadstoff, der in Cola-Getränken enthalten ist, wurde im Januar 2014 erneut ins Rampenlicht gerückt, als ein US-amerikanisches Verbrauchermagazin Umfrageergebnisse veröffentlichte, die darauf hinwiesen, dass 4-MEI in den auf dem US-Markt erhältlichen Cola-Getränken noch immer weit verbreitet ist.

4-MEI und sein Vorkommen in Lebensmitteln

Karamellfarben werden in vier Klassen unterteilt, nämlich Karamell I, II, III und IV. 4-MEI ist eine Verunreinigung, die bei der Herstellung von Karamell III und IV durch die Wechselwirkung von Ammoniumverbindungen mit Kohlenhydraten unter unterschiedlichen Temperatur- und Druckbedingungen entsteht.

Karamellfarben können in verschiedenen Lebensmitteln wie Cola-Getränken, Bieren, Sojasaucen usw. verwendet werden, um die charakteristische braune Farbe zu erzeugen. Auf Etiketten von vorverpackten Lebensmitteln können Karamellfarben mit der Nummer „150“ des Internationalen Nummernsystems gekennzeichnet werden, während die vier Unterklassen mit „150a“, „150b“, „150c“ und „150d“ bezeichnet werden können.

Die Öffentlichkeit kann durch den Verzehr von Lebensmitteln und Getränken, die Karamell III und IV enthalten, geringen Mengen von 4-MEI ausgesetzt sein. Außerdem kann 4-MEI in einigen Lebensmitteln als Nebenprodukt beim Rösten entstehen.

Karamellfarben werden häufig in Cola-Getränken verwendet, um ihnen die charakteristische braune Farbe zu verleihen
Karamellfarben werden häufig in Cola-Getränken verwendet, um ihnen die charakteristische braune Farbe zu verleihen

Bedeutung für die öffentliche Gesundheit

Die Sicherheit von 4-MEI in Lebensmitteln hat wegen seines krebserregenden Potenzials Besorgnis ausgelöst. Die Internationale Agentur für Krebsforschung hat die Karzinogenität von 4-MEI bewertet und kam zu dem Schluss, dass es genügend Beweise für die Karzinogenität von 4-MEI bei Versuchstieren gibt und dass 4-MEI „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ ist (d.h. Gruppe 2B).

In der vom Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) und kürzlich erneut von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit durchgeführten Bewertung von Karamellfarben wurde die Auffassung vertreten, dass die Exposition gegenüber 4-MEI, die sich aus dem Verzehr von Lebensmitteln, die Karamell III und IV enthalten, ergeben könnte, keinen Anlass zur Sorge gibt.

Als die Öffentlichkeit im März 2012 auf das Problem von 4-MEI in Cola-Getränken aufmerksam gemacht wurde, betrug der höchste in Cola-Getränken gefundene Wert von 4-MEI 153 Mikrogramm pro Dose mit 12 fl. oz. (etwa 360 ml). Nach unserer Risikobewertung müsste eine 60 kg schwere Person täglich über 300 Dosen dieses Cola-Getränks konsumieren, um die Dosen zu erreichen, die bei Nagetieren Krebs verursachen. Bezieht man sich auf den höchsten 4-MEI-Gehalt, der in der jüngsten Untersuchung festgestellt wurde (352,5 Mikrogramm 4-MEI pro 12-fl. oz.-Flasche), müsste ein Individuum immer noch über 130 Flaschen des Erfrischungsgetränks täglich konsumieren, um die bei Nagetieren krebserregenden Dosen zu erreichen. Die US Food and Drug Administration ist der Ansicht, dass von 4-MEI in Lebensmitteln aufgrund der Verwendung von Karamellfarben keine unmittelbare oder kurzfristige Gefahr ausgeht, und empfiehlt den Verbrauchern nicht, ihre Ernährung aufgrund von Bedenken über 4-MEI zu ändern.

Regulierungskontrolle

Derzeit gibt es keinen international anerkannten gesundheitsbezogenen Richtwert für 4-MEI oder seine zulässigen Höchstwerte in Lebensmitteln. Dennoch hat der JECFA in den chemischen Spezifikationen von Karamellfarben die Höchstgehalte von 4-MEI in Karamell III und IV festgelegt, um auf eine gute Herstellungspraxis hinzuweisen. In den USA können Karamellfarben zum Färben von Lebensmitteln im Allgemeinen sicher verwendet werden. In Hongkong ist Karamell ein zulässiger Farbstoff.

Während internationale Behörden der Meinung sind, dass 4-MEI in Lebensmitteln aus der Verwendung von Karamellfarben keinen Anlass zur Sorge gibt, hat der US-Bundesstaat Kalifornien einen anderen Ansatz gewählt und verlangt von den Unternehmen einen Warnhinweis, wenn sie in Kalifornien Produkte herstellen oder verkaufen, die eine Exposition gegenüber 4-MEI von mehr als 29 Mikrogramm/Tag verursachen. Ein solcher Warnhinweis bedeutet nicht unbedingt, dass ein Produkt gegen die Lebensmittelsicherheitsstandards verstößt. Sie dient vielmehr dazu, den Kaliforniern die Möglichkeit zu geben, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Zu beachtende Punkte

  • 4-MEI ist eine Verunreinigung, die bei der Herstellung von Karamell III und IV (150c, 150d) entsteht.
  • Öffentlichkeitsmitglieder können durch den Verzehr von Lebensmitteln, die mit Karamell III und IV zubereitet wurden, geringen Mengen von 4-MEI ausgesetzt sein.
  • Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen gibt die Exposition gegenüber 4-MEI durch den Verzehr von Lebensmitteln, die Karamell III und IV enthalten, keinen Anlass zur Besorgnis.

Hinweis für den Handel

  1. Hersteller von Karamellfarben sollten die 4-MEI-Konzentration durch geeignete Prozesskontrolle so niedrig wie technisch möglich halten.
  2. Lebensmittelhersteller sollten Lebensmittelfarben mit dem niedrigstmöglichen Gehalt verwenden, der für die beabsichtigte Färbefunktion erforderlich ist.
  3. Stellen Sie sicher, dass alle für den Verkauf bestimmten Lebensmittelprodukte den örtlichen Vorschriften entsprechen, einschließlich der Anforderungen an Lebensmittelzusatzstoffe und Kennzeichnung.

Ratschläge für die Öffentlichkeit

  1. Auf eine ausgewogene Ernährung achten, um eine übermäßige Exposition gegenüber Lebensmittelzusatzstoffen und Verunreinigungen aus einer kleinen Auswahl von Lebensmitteln zu vermeiden.
  2. Betroffene Personen können die Lebensmitteletiketten auf vorverpackten Lebensmitteln lesen und auf Karamellfarben oder genauer gesagt auf Karamell III und IV bzw. deren Kennnummern (150, 150c, 150d) achten, um eine sachkundige Wahl zu treffen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.