Au Pair in America wurde von der U.S. Regierung als Exchange Visitor Programm anerkannt, was es den Teilnehmern ermöglicht, das J-1 Visum zu nutzen.
Das J-1-Visum erlaubt es Au Pair in America-Teilnehmern, sich 12 Monate lang legal in den Vereinigten Staaten aufzuhalten, während sie Kinder in einer vom Programm anerkannten Gastfamilie betreuen. Unbescholtene Au Pairs und Begleitpersonen können eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen, um die Teilnahme am Programm für weitere 6, 9 oder 12 Monate fortzusetzen.
Die Bedingungen für das J-1-Visum besagen, dass das Au Pair oder die Begleitperson ihren Verpflichtungen gegenüber der Gastfamilie nachkommen, keine bezahlte Beschäftigung annehmen darf, die über die vom Programm festgelegten Arbeitszeiten und Aufgaben hinausgeht, und am Ende der Programmteilnahme nach Hause zurückkehren muss. Die Unterstützung einer amerikanischen Familie bei der Kinderbetreuung über die 12-monatige oder verlängerte Aufenthaltsdauer hinaus ist illegal.
Au Pairs oder Begleitpersonen, die das Programm in der Vergangenheit erfolgreich abgeschlossen haben, sich mindestens zwei Jahre lang außerhalb der USA aufgehalten haben und zwischen 18 und 26einhalb Jahre alt sind, können im Rahmen des Au Pair in America-Programms ein zweites Mal mit einem J-1-Visum zurückkehren.
Teilnehmer, die das Programm vorzeitig verlassen und in den Vereinigten Staaten bleiben, verstoßen gegen die Visumbestimmungen. In diesem Fall benachrichtigt Au Pair in America das U.S. Department of Homeland Security (DHS) und das Department of State.
Das DHS erlaubt J-1-Visumsinhabern, nach Abschluss des Austauschs einen zusätzlichen Monat in den Vereinigten Staaten zu reisen. Während dieser Zeit steht es den Teilnehmern frei, unabhängig vom Programm innerhalb der Vereinigten Staaten zu reisen. Sie dürfen während ihres Reisemonats in den Vereinigten Staaten keine Kinderbetreuung anbieten.