Was die „Formalitäten“ betrifft, so werden sie wahrscheinlich nicht tödlich für den Strafzettel sein, jedenfalls nicht im Hinblick auf einen Antrag auf Abweisung. Dennoch wird das Kreuzverhör aus gutem Grund als „Kunst“ bezeichnet, und diese Ungereimtheiten können definitiv, zu 100 %, dazu verwendet werden, die Beobachtungen, das Gedächtnis, die Genauigkeit, die Zuverlässigkeit und die allgemeine Glaubwürdigkeit des Beamten zu destabilisieren und in Frage zu stellen, was zu einem „nicht schuldig“-Urteil führen kann.
Meine Vermutung ist jedoch, dass Sie als Jurist ungefähr so viel zu tun haben wie ich als Kommandant eines Atom-U-Boots… nämlich gar nichts. Bitte verstehen Sie, dass dies nicht persönlich gemeint ist. Es ist eine einfache Binsenweisheit im juristischen Beruf. Es ist sehr leicht, einen Fall zu vermasseln, wenn man die Komplexität der Beweisregeln, die Feinheiten der Verfahrensregeln und die Kunst des Kreuzverhörs nicht versteht; und es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie Ihren Fall unbeabsichtigt vermasseln, wenn Sie als Ihr eigener Anwalt auftreten (ergo Abe Lincolns berühmtes Zitat… „Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Klienten.“).
Meiner Meinung nach ist die beste Verteidigung für jede Art von Vorladung im Straßenverkehr die Beauftragung eines örtlichen Anwalts für Verkehrsstrafen. Ich kann nicht per se über die Gegend um Osteen sprechen, aber in Miami, wo ich seit fast einem Vierteljahrhundert als Strafverteidiger tätig bin, gibt es viele qualifizierte und erfahrene Verkehrsanwälte, die das Gesetz, das Verfahren, den Richter und wahrscheinlich auch den Polizisten kennen. Kurz gesagt, Sie werden mit ziemlicher Sicherheit sowohl eine kompetente Vertretung als auch ein besseres Ergebnis für eine relativ geringe Gebühr/Investition erhalten.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und hoffe, dass ich bei der Beantwortung Ihrer Frage hilfreich war.

Erstens, zweitens und drittens: Es besteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis aufgrund einer Q&A mit Michael A. Haber, Esq. auf Avvo. Viertens: Alles, was Sie auf Avvo (oder auf ähnlichen Seiten) oder in sozialen Medien veröffentlichen, ist von Natur aus öffentlich. Es ist im Wesentlichen ein Eingeständnis/Geständnis und kann in einem späteren Gerichtsverfahren als Aussage gegen Ihre Interessen verwendet werden. Da es sich hier um ein offenes Forum handelt (ohne Privilegien), sollten Sie besonders vorsichtig sein, wenn Sie überlegen, was Sie online stellen (Vorsicht ist besser als Nachsicht).

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