Beginn Präambel

AGENTUR:

Environmental Protection Agency (EPA).

AKTION:

Endgültige Vorschrift.

ZUSAMMENFASSUNG:

Diese Verordnung legt eine Ausnahme von der Anforderung einer Toleranz für Rückstände von 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-Penten, Kaliumsalz, fest, wenn sie als inerter Bestandteil in einer chemischen Pestizidformulierung verwendet wird. Solvay USA, Inc. reichte bei der EPA eine Petition gemäß dem Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (FFDCA) ein und beantragte eine Befreiung von der Forderung nach einer Toleranz. Mit dieser Verordnung entfällt die Notwendigkeit, einen zulässigen Höchstgehalt für Rückstände von 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion Druckstart Seite 57747und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz auf Lebens- oder Futtermitteln festzulegen.

DATEN:

Diese Verordnung tritt am 16. September 2020 in Kraft. Einsprüche und Anträge auf Anhörung müssen am oder vor dem 16. November 2020 eingehen und gemäß den Anweisungen in 40 CFR Teil 178 eingereicht werden (siehe auch Abschnitt I.C. der ERGÄNZENDEN INFORMATIONEN).

ADRESSEN:

Das Docket für diese Aktion, gekennzeichnet durch die Docket-Identifikationsnummer (ID) EPA-HQ-OPP-2019-0549, ist verfügbar unter http://www.regulations.gov oder im Office of Pesticide Programs Regulatory Public Docket (OPP Docket) im Environmental Protection Agency Docket Center (EPA/DC), West William Jefferson Clinton Bldg, Rm. 3334, 1301 Constitution Ave. NW, Washington, DC 20460-0001. Der öffentliche Lesesaal ist von Montag bis Freitag von 8:30 bis 16:30 Uhr geöffnet, gesetzliche Feiertage ausgenommen. Die Telefonnummer für den öffentlichen Lesesaal ist (202) 566-1744, und die Telefonnummer für das OPP Docket ist (703) 305-5805.

Aufgrund der Bedenken der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit COVID-19 sind das EPA Docket Center (EPA/DC) und der Lesesaal für Besucher mit wenigen Ausnahmen geschlossen. Die Mitarbeiter des EPA Docket Center bieten weiterhin einen Fernkundendienst per E-Mail, Telefon und Webformular an. Aktuelle Informationen über den Stand der EPA/DC-Dienste und den Zugang zu den Aktenordnern finden Sie unter https://www.epa.gov/dockets.

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FOR FUR FURTHER INFORMATION CONTACT:

End Further Info End Preamble Start Supplemental Information

SUPPLEMENTARY INFORMATION:

A. Trifft diese Maßnahme auf mich zu?

Sie sind möglicherweise von dieser Maßnahme betroffen, wenn Sie ein landwirtschaftlicher Erzeuger, Lebensmittelhersteller oder Pestizidhersteller sind. Die folgende Liste der NAICS-Codes (North American Industrial Classification System) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll den Lesern als Leitfaden dienen, um festzustellen, ob dieses Dokument für sie gilt. Potenziell betroffene Unternehmen können sein:

B. Wie kann ich elektronischen Zugang zu anderen Informationen erhalten?

C. Kann ich einen Einspruch einlegen oder eine Anhörung beantragen?

Nach FFDCA Section 408(g), 21 U.S.C. 346a, kann jede Person einen Einspruch gegen jeden Aspekt dieser Verordnung einlegen und auch eine Anhörung zu diesen Einsprüchen beantragen. Sie müssen Ihren Einspruch oder Ihren Antrag auf Anhörung zu dieser Verordnung in Übereinstimmung mit den Anweisungen in 40 CFR Teil 178 einreichen. Um den ordnungsgemäßen Eingang bei der EPA zu gewährleisten, müssen Sie in der Betreffzeile auf der ersten Seite Ihrer Einreichung die Laufzettel-ID-Nummer EPA-HQ-OPP-2019-0549 angeben. Alle Einwände und Anträge auf Anhörung müssen schriftlich eingereicht werden und bis zum 16. November 2020 beim Anhörungsbeauftragten eingehen. Die Adressen für die postalische und persönliche Zustellung von Einwänden und Anhörungsanträgen sind in 40 CFR 178.25(b) angegeben.

Zusätzlich zur Einreichung eines Einwands oder eines Anhörungsantrags beim Anhörungsbeauftragten, wie in 40 CFR Teil 178 beschrieben, reichen Sie bitte eine Kopie des Antrags (ohne vertrauliche Geschäftsinformationen (CBI)) zur Aufnahme in den öffentlichen Anhörungsbogen ein. Informationen, die nicht gemäß 40 CFR Teil 2 als vertraulich gekennzeichnet sind, können von der EPA ohne Vorankündigung öffentlich bekannt gegeben werden. Reichen Sie die nicht als vertraulich gekennzeichnete Kopie Ihres Einspruchs oder Anhörungsantrags mit der Laufzettel-ID-Nummer EPA-HQ-OPP-2019-0549 über eine der folgenden Methoden ein:

  • Federal eRulemaking Portal: http://www.regulations.gov. Befolgen Sie die Online-Anweisungen zur Einreichung von Kommentaren. Reichen Sie keine Informationen elektronisch ein, die Sie als CBI oder andere Informationen betrachten, deren Offenlegung durch das Gesetz eingeschränkt ist.
  • Post: OPP Docket, Environmental Protection Agency Docket Center (EPA/DC), (28221T), 1200 Pennsylvania Ave. NW, Washington, DC 20460-0001.
  • Persönliche Zustellung: Um besondere Vorkehrungen für die persönliche Übergabe oder Zustellung von verpackten Informationen zu treffen, folgen Sie bitte den Anweisungen unter http://www.epa.gov/dockets/contacts.html.

Zusätzliche Anweisungen zum Kommentieren oder Besuchen des Laufzettels sowie weitere Informationen über Laufzettel im Allgemeinen finden Sie unter http://www.epa.gov/dockets.

II. Background and Statutory Findings

Im Federal Register vom 28. Oktober 2019 (84 FR 57685) (FRL-10001-11) veröffentlichte die EPA ein Dokument gemäß FFDCA Section 408, 21 U.S.C. 346a, in dem sie den Eingang einer Petition für Pestizide (PP IN-11342) bekannt gab, die von SciReg Inc. im Namen von Solvay USA, Inc. 12733 Director’s Loop, Woodbridge, VA 22192 eingereicht wurde. In der Petition wird beantragt, 40 CFR 180.960 zu ändern und eine Ausnahme von der Anforderung einer Toleranz für Rückstände von 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz; CAS Reg. Nr. 1802325-28-5. Dieses Dokument enthielt eine vom Petenten erstellte Zusammenfassung der Petition und forderte zur Abgabe von Stellungnahmen zum Antrag des Petenten auf. Bei der Agentur ging ein Kommentar ein. Der Kommentator äußerte sich besorgt darüber, dass der Einsatz von Pestiziden auf Nutzpflanzen keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben dürfe. Obwohl die Agentur anerkennt, dass einige Personen der Meinung sind, dass der Einsatz von Pestiziden auf landwirtschaftlichen Kulturen begrenzt werden sollte, ermächtigt der bestehende rechtliche Rahmen, der durch Abschnitt 408 des Federal Food, Drug and Cosmetic Act (FFDCA) vorgegeben ist, die EPA, Toleranzen festzulegen, wenn sie feststellt, dass die Toleranz sicher ist. Unter Berücksichtigung der Gültigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der verfügbaren Daten sowie anderer Faktoren, die die EPA gemäß dem FFDCA zu berücksichtigen hat, hat die EPA festgestellt, dass diese Ausnahme von der Toleranzpflicht sicher ist. Der Kommentator hat keine Informationen vorgelegt, die darauf hindeuten, dass die Ausnahmeregelung nicht sicher ist.

Abschnitt 408(c)(2)(A)(i) des FFDCA erlaubt es der EPA, eine Ausnahmeregelung vom Erfordernis einer Toleranz (dem gesetzlichen Grenzwert für chemische Rückstände von Pestiziden in oder auf Lebensmitteln) nur dann festzulegen, wenn die EPA feststellt, dass die Ausnahmeregelung „sicher“ ist. In Abschnitt 408(c)(2)(A)(ii) des FFDCA wird „sicher“ so definiert, dass „mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Gesamtexposition gegenüber dem chemischen Rückstand des Pestizids, einschließlich aller voraussichtlichen ernährungsbedingten Expositionen und aller anderen Expositionen, für die es zuverlässige Informationen gibt, keinen Schaden verursacht“. Dies schließt die Exposition über das Trinkwasser und die Verwendung in Wohnräumen ein, nicht aber die Exposition am Arbeitsplatz. Gemäß Abschnitt 408(b)(2)(C) des FFDCA muss die EPA die Exposition von Säuglingen und Kindern gegenüber chemischen Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln bei der Festlegung einer Ausnahme von der Toleranzpflicht besonders berücksichtigen und „sicherstellen, dass mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass Säuglinge und Kinder durch die Gesamtexposition gegenüber chemischen Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln Schaden nehmen. .“ und legt die Faktoren fest, die die EPA bei der Festlegung einer Ausnahmeregelung zu berücksichtigen hat.

III. Risikobewertung und gesetzliche Feststellungen

Die EPA legt Ausnahmen von der Anforderung einer Toleranz nur in den Fällen fest, in denen nachgewiesen werden kann, dass die Risiken, die sich aus der Gesamtexposition gegenüber chemischen Pestizidrückständen unter vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen ergeben, keine nennenswerten Risiken für die menschliche Gesundheit darstellen. Um die Risiken durch die Gesamtexposition gegenüber inerten Pestizidbestandteilen zu bestimmen, berücksichtigt die Agentur die Toxizität des Inertstoffs in Verbindung mit einer möglichen Exposition gegenüber Rückständen des Inertstoffs über Lebensmittel, Trinkwasser und andere Expositionen, die sich aus der Verwendung von Pestiziden in Wohngebieten ergeben. Wenn die EPA feststellen kann, dass eine begrenzte Toleranz nicht notwendig ist, um sicherzustellen, dass mit hinreichender Sicherheit keine Schäden durch die Gesamtexposition gegenüber dem inerten Bestandteil entstehen, kann eine Ausnahme von der Anforderung einer Toleranz festgelegt werden.

In Übereinstimmung mit FFDCA Abschnitt 408(b)(2)(D) hat die EPA die verfügbaren wissenschaftlichen Daten und andere relevante Informationen zur Unterstützung dieser Maßnahme geprüft und deren Gültigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie die Beziehung dieser Informationen zum menschlichen Risiko berücksichtigt. Das EPA hat auch die verfügbaren Informationen über die Variabilität der Empfindlichkeiten wichtiger identifizierbarer Untergruppen von Verbrauchern, einschließlich Säuglingen und Kindern, berücksichtigt. Im Falle bestimmter chemischer Stoffe, die als Polymere definiert sind, hat die Agentur eine Reihe von Kriterien aufgestellt, um Kategorien von Polymeren zu ermitteln, von denen nur ein minimales oder gar kein Risiko ausgeht. Die Definition eines Polymers findet sich in 40 CFR 723.250(b), und die Ausschlusskriterien zur Identifizierung dieser Polymere mit geringem Risiko sind in 40 CFR 723.250(d) beschrieben. 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz entspricht der Definition eines Polymers in 40 CFR 723.250(b) und erfüllt die folgenden Kriterien, die zur Identifizierung von Polymeren mit geringem Risiko verwendet werden.

1. Das Polymer ist kein kationisches Polymer und es ist auch nicht zu erwarten, dass es in einer natürlichen aquatischen Umgebung zu einem kationischen Polymer wird.

2. Das Polymer enthält als integralen Bestandteil seiner Zusammensetzung mindestens zwei der Atomelemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Silizium und Schwefel.

3. Das Polymer enthält als integralen Bestandteil seiner Zusammensetzung, außer als Verunreinigungen, keine anderen als die in 40 CFR 723.250(d)(2)(ii) aufgeführten Elemente.

4. Das Polymer ist weder dafür ausgelegt noch kann vernünftigerweise erwartet werden, dass es sich wesentlich abbaut, zersetzt oder depolymerisiert.

5. Das Polymer wird aus Monomeren und/oder Reaktanten hergestellt oder importiert, die bereits im TSCA-Chemikalieninventar enthalten sind oder im Rahmen einer geltenden Ausnahmeregelung nach TSCA-Abschnitt 5 hergestellt werden.

6. Das Polymer ist kein wasserabsorbierendes Polymer mit einem zahlenmittleren Molekulargewicht (MW) von 10.000 Dalton oder mehr.

7. Das Polymer enthält keine bestimmten Perfluoralkylteile, die aus einer CF3- oder längeren Kettenlänge bestehen, wie in 40 CFR 723.250(d)(6) aufgeführt.

Zusätzlich erfüllt das Polymer auch die folgenden Ausnahmekriterien, die in 40 CFR 723.250(e) angegeben sind.

Das Polymer hat ein zahlenmittleres Molekulargewicht (MW) von mehr als 1.000 und weniger als 10.000 Dalton. Das Polymer enthält weniger als 10 % oligomeres Material unter MW 500 und weniger als 25 % oligomeres Material unter MW 1.000, und das Polymer enthält keine reaktiven funktionellen Gruppen.

Damit erfüllt 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz die Kriterien für ein Polymer, das gemäß 40 CFR 723.250 als risikoarm gilt. Basierend auf der Konformität mit den Kriterien in dieser Einheit ist keine Säugetier-Toxizität bei diätetischer, inhalativer oder dermaler Exposition gegenüber 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-Penten, Kaliumsalz, zu erwarten.

IV. Gesamtexposition

Für die Bewertung der potenziellen Exposition im Rahmen dieser Ausnahmeregelung ging die EPA davon aus, dass 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz, in allen rohen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und im Trinkwasser vorhanden sein könnte und dass eine nicht berufsbedingte Exposition über die Nahrung möglich ist. Das zahlenmittlere MW von 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-Penten, Kaliumsalz beträgt 6.000 Dalton. Im Allgemeinen würde ein Polymer dieser Größe nur schlecht durch den intakten Magen-Darm-Trakt oder durch die intakte menschliche Haut absorbiert werden. Da 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz den Kriterien für ein Polymer mit geringem Risiko entspricht, bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Risiken im Zusammenhang mit möglichen Expositionsszenarien, die vernünftigerweise vorhersehbar sind. Die Agentur hat festgestellt, dass eine Toleranz nicht erforderlich ist, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.

V. Kumulative Effekte von Substanzen mit einem gemeinsamen Toxizitätsmechanismus

Abschnitt 408(b)(2)(D)(v) des FFDCA verlangt, dass die Agentur bei der Prüfung, ob eine Toleranz festgelegt, geändert oder widerrufen werden soll, „verfügbare Informationen“ über die kumulativen Effekte der Rückstände eines bestimmten Pestizids und „anderer Substanzen mit einem gemeinsamen Toxizitätsmechanismus“ berücksichtigt. Die EPA hat nicht festgestellt, dass 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz einen gemeinsamen Toxizitätsmechanismus mit anderen Stoffen hat, und 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz scheint keinen toxischen Metaboliten zu erzeugen, der von anderen Stoffen erzeugt wird. Für die Zwecke dieser Toleranzmaßnahme ist die EPA daher davon ausgegangen, dass 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz, keinen gemeinsamen Toxizitätsmechanismus mit anderen Stoffen aufweist. Informationen über die Bemühungen der EPA, festzustellen, welche Chemikalien einen gemeinsamen Toxizitätsmechanismus haben, und die kumulativen Auswirkungen solcher Chemikalien zu bewerten, finden Sie auf der Website der EPA unter http://www.epa.gov/pesticides/cumulative.

VI. Zusätzlicher Sicherheitsfaktor zum Schutz von Säuglingen und Kindern

Abschnitt 408(b)(2)(C) des FFDCA sieht vor, dass die EPA im Falle von Schwelleneffekten eine zusätzliche zehnfache Sicherheitsspanne für Säuglinge und Kinder anwendet, um die pränatale und postnatale Toxizität und die Vollständigkeit der Datenbasis zu berücksichtigen, es sei denn, die EPA kommt zu dem Schluss, dass eine andere Sicherheitsspanne für Säuglinge und Kinder sicher wäre. Aufgrund der erwarteten geringen Toxizität von 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz, hat die EPA keine Sicherheitsfaktoranalyse zur Bewertung des Risikos verwendet. Aus den gleichen Gründen ist der zusätzliche zehnfache Sicherheitsfaktor unnötig.

VII. Bestimmung der Sicherheit

Auf der Grundlage der Übereinstimmung mit den Kriterien zur Identifizierung eines Polymers mit geringem Risiko kommt die EPA zu dem Schluss, dass mit hinreichender Sicherheit keine Schädigung der US-Bevölkerung, einschließlich Säuglingen und Kindern, durch die Gesamtexposition gegenüber Rückständen von 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz, zu erwarten ist.Beginn der gedruckten Seite 57749

VIII. Sonstige Erwägungen

A. Analytische Durchsetzungsmethodik

Eine analytische Methode ist für Durchsetzungszwecke nicht erforderlich, da die Agentur eine Ausnahme von der Anforderung einer Toleranz ohne numerische Begrenzung festlegt.

B. Internationale Rückstandshöchstwerte

Bei ihren Toleranzentscheidungen ist die EPA bestrebt, die US-Toleranzen mit internationalen Standards zu harmonisieren, wann immer dies möglich ist, und zwar in Übereinstimmung mit den US-Nahrungsmittelsicherheitsstandards und landwirtschaftlichen Praktiken. Das EPA berücksichtigt die von der Codex Alimentarius Commission (Codex) festgelegten internationalen Rückstandshöchstmengen, wie in FFDCA Section 408(b)(4) gefordert. Der Codex Alimentarius ist ein gemeinsames Programm der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Lebensmittelstandards und ist als internationale Organisation zur Festlegung von Standards für die Lebensmittelsicherheit in Handelsabkommen anerkannt, denen die USA beigetreten sind. Die EPA kann eine Toleranz festlegen, die von einem Codex-MRL-Wert abweicht; gemäß FFDCA-Abschnitt 408(b)(4) muss die EPA jedoch die Gründe für die Abweichung vom Codex-Wert erläutern.

IX. Schlussfolgerung

Dementsprechend stellt die EPA fest, dass die Befreiung der Rückstände von 2-Propensäure, 2-Methyl-, Polymer mit 2,5-Furandion und 2,4,4-Trimethyl-1-penten, Kaliumsalz von der Anforderung einer Toleranz sicher ist.

X. Statutory and Executive Order Reviews

Mit dieser Aktion wird eine Toleranz gemäß FFDCA Section 408(d) als Antwort auf eine bei der Agentur eingereichte Petition festgelegt. Das Office of Management and Budget (OMB) hat diese Art von Maßnahmen von der Überprüfung gemäß Executive Order 12866 mit dem Titel „Regulatory Planning and Review“ (58 FR 51735, 4. Oktober 1993) ausgenommen. Da diese Maßnahme von der Überprüfung gemäß Executive Order 12866 ausgenommen wurde, unterliegt diese Maßnahme nicht der Executive Order 13211 mit dem Titel „Actions Concerning Regulations That Significantly Affect Energy Supply, Distribution, or Use“ (66 FR 28355, 22. Mai 2001) oder der Executive Order 13045 mit dem Titel „Protection of Children from Environmental Health Risks and Safety Risks“ (62 FR 19885, 23. April 1997). Diese Maßnahme enthält keine Informationssammlungen, die nach dem Paperwork Reduction Act (PRA) (44 U.S.C. 3501 et seq.) der Genehmigung durch das OMB bedürfen, noch erfordert sie besondere Erwägungen nach der Executive Order 12898 mit dem Titel „Federal Actions to Address Environmental Justice in Minority Populations and Low-Income Populations“ (59 FR 7629, 16. Februar 1994).

Da Toleranzen und Ausnahmen, die auf der Grundlage einer Petition gemäß FFDCA-Abschnitt 408(d) festgelegt werden, wie die Toleranz in dieser endgültigen Vorschrift, nicht die Herausgabe einer vorgeschlagenen Vorschrift erfordern, gelten die Anforderungen des Regulatory Flexibility Act (RFA) (5 U.S.C. 601 et seq.), nicht.

Diese Maßnahme regelt direkt die Erzeuger, Lebensmittelverarbeiter, Lebensmittelhändler und Lebensmitteleinzelhändler, nicht die Staaten oder Stämme, noch ändert diese Maßnahme die Beziehungen oder die Verteilung von Macht und Verantwortlichkeiten, die vom Kongress in den Vorkaufsbestimmungen von FFDCA Abschnitt 408(n)(4) festgelegt wurden. Daher hat die Agentur festgestellt, dass diese Maßnahme keine wesentlichen direkten Auswirkungen auf die Staaten oder Stammesregierungen, auf die Beziehungen zwischen der nationalen Regierung und den Staaten oder Stammesregierungen oder auf die Verteilung von Macht und Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Regierungsebenen oder zwischen der Bundesregierung und den indianischen Stämmen haben wird. Daher hat die Agentur festgestellt, dass die Executive Order 13132 mit dem Titel „Federalism“ (64 FR 43255, 10. August 1999) und die Executive Order 13175 mit dem Titel „Consultation and Coordination with Indian Tribal Governments“ (65 FR 67249, 9. November 2000) für diese Aktion nicht gelten. Darüber hinaus erlegt diese Maßnahme keine durchsetzbare Verpflichtung auf und enthält kein ungedecktes Mandat, wie es in Titel II des Unfunded Mandates Reform Act (UMRA) (2 U.S.C. 1501 et seq.) beschrieben ist.

Diese Maßnahme betrifft keine technischen Standards, die eine Berücksichtigung von freiwilligen Konsensstandards durch die Agentur gemäß Abschnitt 12(d) des National Technology Transfer and Advancement Act (NTTAA) (15 U.S.C. 272 note) erfordern würden.

XI. Congressional Review Act (CRA)

Gemäß dem CRA (5 U.S.C. 801 et seq.) wird das EPA dem US-Senat, dem US-Repräsentantenhaus und dem Comptroller General of the United States vor der Veröffentlichung der Vorschrift im Federal Register einen Bericht mit dieser Vorschrift und anderen erforderlichen Informationen vorlegen. Bei dieser Maßnahme handelt es sich nicht um eine „wichtige Vorschrift“ im Sinne von 5 U.S.C. 804(2).

Beginn Themenliste

Liste der Themen in 40 CFR Teil 180

  • Umweltschutz
  • Verwaltungspraxis und -verfahren
  • Landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Pestizide und Schädlinge
  • Berichts- und Aufzeichnungspflichten

Ende Themenliste Beginn Unterschrift

Datum: 10. August 2020.

Marietta Echeverria,

Aktuelle Direktorin, Registrierungsabteilung, Büro für Pestizidprogramme.

Ende Unterschrift

Aus den in der Präambel genannten Gründen ändert die EPA daher 40 CFR Kapitel I wie folgt:

Start Part

PART 180-TOLERANCES AND EXEMPTIONS FOR PESTICIDE CHEMICAL RESIDUES IN FOOD

End Part Start Amendment Part

1. Das Behördenzitat für Teil 180 lautet weiterhin wie folgt:

End Amendment Part Start Authority

Authority: 21 U.S.C. 321(q), 346a and 371.

End Authority Start Amendment Part End Amendment Part Start Printed Page 57750 End Supplemental Information

BILLING CODE 6560-50-P

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