Eingehende Korrespondenz an Insassen muss in einem schlichten weißen Umschlag sein und der Brief/die Korrespondenz im Inneren des Umschlags muss auf original gekauftem, schlichtem, weißem, liniertem Papier (keine Fotokopien) und mit blauer oder schwarzer Tinte geschrieben sein.

Grußkarten, farbige Umschläge und farbiges Papier gelten nicht mehr als zulässige Korrespondenz; Grußkarten, farbiges Papier und farbige Umschläge, die über den USPS in die Justizvollzugsanstalt gelangen, sind in die Tasche mit dem Eigentum der Insassen zu legen.

Bücher oder Zeitschriften, die mit der Post für einen Insassen verschickt werden, müssen neu sein und werden nur angenommen, wenn sie direkt vom Verlag oder der Buchhandlung geschickt werden. Alle Bücher, die einem Insassen in die Einrichtung geschickt werden, gehen bei seiner Entlassung in den Besitz des Gefängnisses über, es sei denn, es wird eine Kaufquittung vorgelegt.

Alle Postsendungen für Insassen müssen den vollständigen Namen des Absenders und die vollständige Absenderadresse sowie den vollständigen Namen des Insassen (den Namen, unter dem er/sie im Gefängnis gemeldet ist) enthalten. Briefe ohne Rücksendeadresse oder mit falschen Adressen werden zur endgültigen Bearbeitung an das U.S. Post Office weitergeleitet.

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