Restaurant (R) Liquor License
Der Hauptzweck der „R“-lizenzierten Einrichtung besteht darin, der Öffentlichkeit gewöhnlich und hauptsächlich Speisen zu servieren. Der Ausschank von Spirituosen, Wein oder Bier ist zweitrangig. Der Innenraum muss mindestens 400 Quadratmeter groß und mit mindestens 30 Stühlen oder gleichwertigen Sitzgelegenheiten an Tischen für die Öffentlichkeit ausgestattet sein.
Auch wenn „R“-Lizenznehmer Spirituosen, Wein und Bier ausschenken dürfen, gelten für sie dieselben Einschränkungen wie für „E“-Lizenznehmer, was den Verkauf dieser Produkte zum Mitnehmen betrifft. „R“-Lizenznehmer dürfen keine einzelnen, offenen Behälter mit alkoholischen Getränken zum Verzehr außerhalb der Einrichtung verkaufen.
Die R“-lizenzierte Einrichtung wird gemeinhin als Bar oder Taverne bezeichnet. Diese Art der lizenzierten Einrichtung kann alles umfassen, von einem eleganten, familiären Speisebetrieb bis hin zu einer kleinen Eckkneipe. Diese Lizenz ist durch das County-Quota-Gesetz eingeschränkt.
Betriebszeiten:
- Geschäftsoffen &Alkoholverkauf von Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 2:00 Uhr am nächsten Morgen.
- Nach 2:00 Uhr darf kein Verkauf von alkoholischen, malzhaltigen oder gebrauten Getränken stattfinden. Alle nicht ausgetrunkenen alkoholischen Getränke müssen eingesammelt werden und alle Gäste müssen das Lokal bis 2:30 Uhr verlassen.
- Alle Unterhaltungsangebote (z.B. Live-Bands) müssen um 2:00 Uhr eingestellt werden.
- Einrichtungen mit einer Sonntagsverkaufsgenehmigung (SS) dürfen sonntags ab 11:00 Uhr alkoholische Getränke ausschenken und bis Montag 2:30 Uhr geöffnet bleiben.
- Einrichtungen ohne Sonntagsverkaufsgenehmigung (SS) dürfen alkoholische Getränke ab 13:00 Uhr am Super Bowl-Sonntag, am St. Patrick’s Day und am 31. Dezember ausschenken, wenn diese auf einen Sonntag fallen.
- Am Wahltag zu den üblichen Zeiten öffnen.
Club (C) und Catering Club (CC) Liquor License
„C“ und „CC“ lizenzierte Einrichtungen müssen zum Wohle der Clubmitglieder und im brüderlichen Sinne arbeiten. Der Verkauf von alkoholischen Getränken muss dem eigentlichen Grund für die Existenz des Clubs untergeordnet sein. Eingetragene Clubs müssen seit mindestens einem Jahr bestehen, bevor sie eine Schanklizenz beantragen können. Nicht eingetragene Clubs müssen mindestens zehn Jahre bestehen, bevor eine Schanklizenz erteilt wird.
Der Club muss eine Original-Charta besitzen und regelmäßige, für seine Mitglieder zugängliche Versammlungen abhalten, legitime Geschäfte durch gewählte Amtsträger abwickeln, Mitglieder auf schriftlichen Antrag, durch Untersuchung und Abstimmung aufnehmen, Beiträge erheben und einziehen und die erforderlichen Unterlagen führen. Ein Club ist keine Organisation, die einen privaten Barbetrieb beherbergt. Außerdem darf keine Einzelperson einen Club besitzen.
„CC“-Lizenznehmer können nach vorheriger Absprache Gruppen für Hochzeiten oder private Angelegenheiten in der Einrichtung zulassen. Privaten Clubs ist es verboten, alkoholische Getränke zum Mitnehmen zu verkaufen.
Betriebszeiten:
- Der Verkauf und die Abgabe von Alkohol darf um 7:00 Uhr morgens beginnen.
- Der Verkauf und die Abgabe von Alkohol muss um 3:00 Uhr morgens enden.
- Alle nicht zu Ende getrunkenen alkoholischen Getränke müssen eingesammelt werden und alle Gäste müssen das Lokal bis 3:30 Uhr verlassen.
- Clubs (C) und Catering Clubs (CC) können 7 Tage in der Woche geöffnet sein. Clubs (C) und Catering-Clubs (CC) dürfen am Wahltag geöffnet sein.
Lizenz für Verteiler (D) von Spirituosen
Diese Lizenzen betreffen Bierverteiler in der Nachbarschaft. Der Verkauf ist nur für den Außer-Haus-Konsum bestimmt, und diese Verkäufe müssen in Originalbehältern von mindestens einer Kiste mit vierundzwanzig (24) Behältern oder sieben (7) Unzen erfolgen. „Zwölfpacker“ sind zulässig, aber die einzelnen Behälter mit Bierprodukten müssen mindestens vierundzwanzig (24) Unzen enthalten. Einzelbehälter mit mehr als 128 Unzen sind zulässig. In den meisten Fällen handelt es sich beim Verkauf von Einzelbehältern um Fässer mit Bier oder Bierprodukten.
Eine Variante dieser Lizenzart ist der importierende Vertriebshändler. Dabei handelt es sich in der Regel um sehr große Betriebe, die große Mengen an Bierprodukten vorhalten und in der Regel nur an andere kleinere „D“-Lizenznehmer und nicht an die Öffentlichkeit verkaufen. Diese Lizenz wird durch das County-Quota-Gesetz eingeschränkt.
Betriebszeiten:
- Diese Lizenznehmer dürfen montags um 2:00 Uhr morgens öffnen und müssen bis Samstag um Mitternacht durchgehend 24 Stunden geöffnet bleiben. Sie müssen von Sonntag 12:01 Uhr bis Montag 2:00 Uhr geschlossen bleiben.
- Diese Lizenznehmer können am Wahltag geöffnet sein.
Eating Place (E) Liquor License
Der Hauptzweck der „E“ lizenzierten Einrichtung ist die regelmäßige Zubereitung und der Service von Speisen. Die Innenmaße des Lokals müssen mindestens 300 Quadratfuß betragen und mit mindestens dreißig (30) Stühlen oder gleichwertigen Sitzgelegenheiten an Tischen für den öffentlichen Gebrauch ausgestattet sein.
„E“-Lizenznehmer dürfen nur Bier oder seine Varianten verkaufen; der Verkauf von Spirituosen und Wein ist verboten. Der Lizenznehmer darf bis zu 192 Flüssigunzen Bierprodukte in Originalbehältern zum Mitnehmen verkaufen. „E“-Lizenznehmer dürfen kein einzelnes, offenes Behältnis mit alkoholischen Getränken zum Verzehr außerhalb des Lokals verkaufen.
Die „E“-lizenzierte Einrichtung wird gemeinhin als Feinkostladen oder Tante-Emma-Laden bezeichnet. Diese Lizenz ist durch das County-Quota-Gesetz eingeschränkt.
Betriebszeiten:
- Geschäftsoffen &Alkoholverkauf Montag – Samstag von 7:00 Uhr bis 2:00 Uhr am nächsten Morgen.
- Nach 2:00 Uhr darf kein Verkauf von alkoholischen, malzhaltigen oder gebrauten Getränken mehr stattfinden.
- Alle nicht getrunkenen alkoholischen Getränke müssen eingesammelt werden und alle Gäste müssen das Lokal bis 2:30 Uhr verlassen.
- Alle Unterhaltungsangebote (z.B. Live-Bands) müssen um 2:00 Uhr eingestellt werden. Betriebe mit einer Sonntagsverkaufsgenehmigung (SS) dürfen sonntags ab 11:00 Uhr alkoholische Getränke ausschenken und bis Montag um 2:30 Uhr geöffnet bleiben.
- Fällt der 31. Dezember auf einen Sonntag, dürfen Betriebe ohne Sonntagsverkaufsgenehmigung (SS) ab 13:00 Uhr alkoholische Getränke ausschenken.
- Am Wahltag dürfen sie während der regulären Öffnungszeiten öffnen.
- Einrichtungen ohne eine Sonntagsverkaufsgenehmigung (SS) dürfen nicht am Super Bowl Sunday oder St. Patrick’s Day geöffnet sein, wenn dieser auf einen Sonntag fällt.
Hotel (H) Liquor License
Ein „H“-Lizenznehmer muss die Speise- und Alkoholservicebereiche in der gleichen Weise betreiben wie ein „R“-Lizenznehmer. Darüber hinaus muss der Betrieb mit „H“-Lizenz, je nach Einwohnerzahl, über 12 bis 50 ständige Schlafräume für die Öffentlichkeit, einen separaten Speisesaal für mindestens 30 Personen und eine separate Küche verfügen. Diese Art von konzessioniertem Betrieb kann alles umfassen, von einem erkennbaren Hotelbetrieb bis hin zu einer Eckkneipe. Obligatorische Schlafmöglichkeiten und eine Küche auf dem Gelände sind die Unterschiede zwischen den „R“- und „H“-Lizenzen.
Betriebszeiten:
- Geschäftsoffen &Alkoholverkauf von Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 2:00 Uhr am nächsten Morgen.
- Nach 2:00 Uhr darf kein Verkauf von alkoholischen, malzhaltigen oder gebrauten Getränken stattfinden. Alle nicht ausgetrunkenen alkoholischen Getränke müssen eingesammelt werden, und alle Gäste müssen das Lokal bis 2.30 Uhr verlassen.
- Alle Unterhaltungsangebote (z.B. Live-Bands) müssen um 2.00 Uhr aufhören.Betriebe mit einer Sonntagsverkaufsgenehmigung (SS) können sonntags um 11.00 Uhr mit dem Ausschank alkoholischer Getränke beginnen und bis Montag um 2.30 Uhr geöffnet bleiben.
- Einrichtungen ohne Sonntagsverkaufsgenehmigung (SS) dürfen alkoholische Getränke ab 13:00 Uhr am Super Bowl-Sonntag, am St. Patrick’s Day und am 31. Dezember ausschenken, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt.
- Öffnen Sie zu den regulären Öffnungszeiten an Wahltagen.
Vergnügungserlaubnis (AP)
Diese Erlaubnis erlaubt Live-Unterhaltung, Tanzen von Gästen/Unterhaltern, Shows, etc, innerhalb des Lokals. Ohne eine AP-Genehmigung ist der Lizenznehmer auf Fernsehen, Jukebox und Live-Instrumentalmusik beschränkt. Gesangsunterhaltung ist nicht gestattet.
„AP“-Genehmigungen haben mehrere Einschränkungen. Unter anderem darf keine Unterhaltung/Tanz sichtbar sein und es darf kein Lärm von außerhalb des Lokals zu hören sein. Die „AP“-Genehmigung ist nach 2:00 Uhr nachts nicht mehr gültig. Private Clubs müssen nicht im Besitz einer vom PLCB ausgestellten „AP“-Genehmigung sein (siehe Titel 40, § 5.31 und § 5.32).
Genehmigung für verlängerte Öffnungszeiten (EHF)
Die „EHF“-Genehmigung betrifft die Öffnungszeiten nach 2:00 Uhr. Diese Erlaubnis erlaubt es einer lizenzierten Einrichtung, nach 2:30 Uhr geöffnet zu bleiben, um den Restaurantbetrieb aufrechtzuerhalten. Um diese Genehmigung zu erhalten, muss der Lizenznehmer eine „SS“-Genehmigung erhalten oder im Besitz einer solchen sein.
Auch mit einer „EHF“-Genehmigung muss der Lizenznehmer den Verkauf von alkoholischen Getränken spätestens um 2:00 Uhr schließen und alle nicht verkauften alkoholischen Getränke bis 2:30 Uhr abholen. Nach 2:30 Uhr dürfen keine Gäste mehr legal alkoholische Getränke auf dem Gelände besitzen. Private Clubs kommen für die „EHF“-Genehmigung nicht in Frage.
Kein Lizenznehmer, der eine „H“-, „R“- oder „E“-Lizenz besitzt, darf an einem Sonntag für den Verkauf von alkoholischen Getränken öffnen, es sei denn, dem Lizenznehmer wurde eine „SS“-Genehmigung erteilt. Inhaber einer „SS“-Genehmigung dürfen am Sonntag um 11.00 Uhr öffnen und bis Montag um 2.00 Uhr geöffnet bleiben.
Um sich für diese Genehmigung zu qualifizieren, muss der Lizenznehmer durch einen Buchhalter bescheinigen, dass der Betrieb jährlich mindestens 40 % Lebensmittel und nichtalkoholische Getränke verkauft. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die zugelassene Einrichtung mindestens 40 % Lebensmittel und alkoholfreie Getränke am Sonntag verkaufen muss – dies ist nicht korrekt.