In einem Grundsatzurteil hat der Oberste Gerichtshof am Freitag anerkannt, dass ein unheilbar kranker Patient oder eine Person im Wachkoma eine „Vorausverfügung“ oder eine „Patientenverfügung“ zur Ablehnung medizinischer Behandlung verfassen kann, und erklärt, das Recht auf ein Leben in Würde schließe auch die „Erleichterung“ des Sterbeprozesses ein.

Das Gericht legte Grundsätze für das Verfahren zur Ausführung einer Patientenverfügung fest und gab Leitlinien und Schutzmaßnahmen vor, um passive Sterbehilfe in beiden Fällen – bei Vorhandensein einer Patientenverfügung und bei Nichtvorhandensein einer solchen – zu ermöglichen.

Hier eine Erklärung, wie der Prozess der Abfassung und Umsetzung einer Patientenverfügung funktioniert:

WAS IST EINE LEBENSVERFÜGUNG/ VORHERIGE MEDIZINISCHE VERORDNUNG ?

Eine Patientenverfügung ist ein Instrument, mit dem eine Person ihre Wünsche zum Ausdruck bringt, wenn sie nicht in der Lage ist, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wie eine medizinische Behandlung ablaufen und wie lange sie andauern soll, weil sie bewusstlos ist oder im Koma liegt.

Wer kann eine Patientenverfügung/medizinische Vorsorgeverfügung verfassen?

* Ein Erwachsener, der bei klarem Verstand ist und in der Lage ist, den Zweck und die Folgen der Errichtung des Dokuments mitzuteilen, zu erläutern und zu verstehen.

*Es muss freiwillig sein

* Es sollte schriftlich verfasst werden und eindeutig festlegen, wann medizinische Behandlungen abgebrochen werden dürfen oder ob bestimmte medizinische Behandlungen, die den Sterbeprozess hinauszögern, durchgeführt werden sollen

WAS MUSS DER LEBENSWILLE ENTHALTEN? / WESENTLICHE ELEMENTE EINES LEBENDIGEN WILLENS

* Es sollte die Entscheidung über die Umstände, unter denen eine medizinische Behandlung abgebrochen werden kann, klar angeben.

* Die Anweisungen müssen absolut klar und eindeutig sein.

* Es sollte erwähnt werden, ob der Patient die Anweisungen/Vollmacht jederzeit widerrufen kann

* Es sollte besagen, dass der Patient die Folgen der Ausfertigung eines solchen Dokuments verstanden hat.

* Sie sollte den Namen eines Vormunds oder eines nahen Verwandten enthalten, der für den Fall, dass der Patient zum betreffenden Zeitpunkt entscheidungsunfähig wird, befugt ist, die Zustimmung zur Ablehnung oder zum Abbruch einer medizinischen Behandlung zu erteilen

* Wenn es mehr als eine gültige Patientenverfügung gibt, wird die zuletzt unterzeichnete Patientenverfügung als letzter Ausdruck des Patientenwillens betrachtet und umgesetzt.

WIE SOLLTE DIE PATIENTENVERFÜGUNG AUFGEZEICHNET UND AUFBEWAHRT WERDEN?

*Sie sollte vom Patienten in Anwesenheit von zwei, vorzugsweise unabhängigen, Zeugen unterzeichnet und von einem Amtsrichter erster Klasse (JMFC) gegengezeichnet werden,

* Die Zeugen und der gerichtliche JMFC müssen zu ihrer Zufriedenheit feststellen, dass das Dokument freiwillig und ohne jeglichen Zwang oder Anreiz oder Nötigung ausgefertigt wurde

* Der JMFC muss eine Kopie des Dokuments in seinem Büro aufbewahren und eine Kopie des Dokuments an die Geschäftsstelle des zuständigen Bezirksgerichts zur Aufbewahrung weiterleiten.

*Der JMFC hat die unmittelbaren Familienangehörigen des Patienten zu informieren und sie über die Vollstreckung der Urkunde in Kenntnis zu setzen.

* Eine Abschrift ist der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. dem Panchayat zu übergeben. Die Behörden benennen einen zuständigen Beamten, der das Dokument verwahrt

* Der JMFC muss dem Hausarzt eine Kopie der Verfügung aushändigen

WANN UND VON WEM KANN SIE DURCHGEFÜHRT WERDEN?

*Wird eine Person unheilbar krank und unterzieht sich einer langwierigen medizinischen Behandlung ohne Hoffnung auf Genesung und Heilung des Leidens, muss der behandelnde Arzt, wenn er von der Patientenverfügung erfährt, die Echtheit und Unverfälschtheit des Dokuments beim zuständigen JMFC überprüfen, bevor er es in Kraft setzt.

* Die Patientenverfügung sollte erst dann umgesetzt werden, wenn man sich davon überzeugt hat, dass der Patient unheilbar krank ist und sich einer längeren Behandlung unterzieht oder an lebenserhaltenden Maßnahmen hängt und dass die Krankheit des Patienten unheilbar ist

* Das Krankenhaus, in dem der Patient zur medizinischen Behandlung aufgenommen wurde, muss ein medizinisches Gremium bilden, das aus dem Leiter der behandelnden Abteilung und mindestens drei Experten aus den Bereichen Allgemeinmedizin, Kardiologie, Neurologie, Nephrologie, Psychiatrie oder Onkologie mit mindestens zwanzigjähriger Erfahrung zusammensetzt, die ihrerseits den Patienten in Anwesenheit seines Vormunds/Verwandten besuchen und sich ein Urteil über die Bestätigung oder Nichtbestätigung der Patientenverfügung bilden müssen. Diese Entscheidung gilt als vorläufige Stellungnahme.

* Nachdem die Ärztekammer des Krankenhauses bescheinigt hat, dass die in der Patientenverfügung enthaltenen Anweisungen ausgeführt werden sollen, muss das Krankenhaus den Gerichtsvollzieher über den Vorschlag informieren.

*Der Sammler setzt eine weitere Ärztekammer ein, die sich aus dem leitenden Bezirksarzt als Vorsitzenden und drei Fachärzten aus den Bereichen Allgemeinmedizin, Kardiologie, Neurologie, Nephrologie, Psychiatrie oder Onkologie zusammensetzt

*Der vom Sammler benannte Vorsitzende der Ärztekammer, d.h. der leitende Bezirksarzt, muss die Entscheidung der Ärztekammer dem zuständigen JMFC mitteilen, bevor er die medizinische Behandlung des Patienten abbricht. Der JMFC besucht den Patienten so bald wie möglich und genehmigt nach Prüfung aller Aspekte die Durchführung der Entscheidung des Gremiums

Was ist, wenn die Genehmigung durch das medizinische Gremium verweigert wird?

*Wenn die Erlaubnis zum Abbruch der medizinischen Behandlung von der Ärztekammer verweigert wird, steht es dem Patienten oder seinen Familienangehörigen oder sogar dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhauspersonal offen, sich an das Oberste Gericht zu wenden.

* Der Oberste Richter des Obersten Gerichts muss eine Kammer bilden, die über den Fall entscheidet.

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