Programmbeschreibung

Der Studiengang Doktor der Pharmazie (Pharm.D.)/Doktor der Philosophie (Ph.D.) ermöglicht es hochqualifizierten Studenten, beide Abschlüsse in einem verkürzten Zeitraum zu erwerben. Das Pharm.D./Ph.D.-Studium richtet sich in erster Linie an Studierende, die eine akademische/forschende Karriere in den pharmazeutischen Wissenschaften anstreben. Das Programm ist flexibel genug, um Personen mit unterschiedlichem Bildungshintergrund aufzunehmen. Der tatsächliche Zeitaufwand für den Abschluss des Programms hängt von den individuellen Qualifikationen und Interessen der Studierenden ab.

Anforderungen an das Programm

Nach der Aufnahme in das Pharm.D./Ph.D.-Programm wird den Studierenden ein Berater aus dem Lehrkörper des Fachbereichs Pharmazeutische Wissenschaften zugewiesen. Der Berater wird das Studienprogramm planen, bis der Student einen Hauptprofessor auswählt. Der gewählte Studiengang richtet sich nach dem bisherigen akademischen Werdegang des Studierenden sowie nach den Anforderungen des Fachbereichs für das Ph.D.-Programm. Die Struktur des Pharm.D./Ph.D.-Studiengangs unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von der des Pharm.D.-Studiengangs.

  • Im ersten Jahr werden die Forschungsfähigkeiten und das Engagement der Studierenden durch eine dokumentierte Bewertung des Forschungsberaters nach dem Ende des ersten Semesters, des zweiten Semesters und erneut am Ende des ersten Sommers unter Aufsicht des studentischen Beratungsausschusses sowie des Leiters des Graduiertenstudiums und des Lehrstuhls bewertet. Darüber hinaus müssen die Doktoranden eine Selbsteinschätzung ihres ersten Jahres vornehmen und am Ende des ersten Sommers ihre Forschungsergebnisse aus dem ersten Jahr präsentieren, was eine Voraussetzung für den Studienfortschritt ist. Wenn am Ende des ersten Jahres festgestellt wird, dass die Fortschritte nicht zufriedenstellend sind, hat der Student die Möglichkeit, den Dissertationsberater zu wechseln.
  • Pharm.D./Ph.D.-Studenten belegen Ph.D.-Kernkurse anstelle von professionellen Wahlfächern, die gleichzeitig die Anforderungen sowohl der Pharm.D.-Wahlfächer als auch des Ph.D.-Programms erfüllen.
  • Pharm.D./Ph.D.-Studenten sind von den folgenden Ph.D.-Kernkursen befreit: PHA 806 (Dosage Forms and Drug Delivery Systems – 2 Stunden), PHA 808 (Pharmacokinetics – 3 Stunden) und PHA 809 (Principles of Drug Action – 3 Stunden).
  • Pharm.D./Ph.D.-Studenten müssen fünf Advanced Pharmacy Practice Experiences (APPEs) in den Bereichen Advanced Community Pharmacy, Advanced Institutional Pharmacy, Acute Care (zwei) und Ambulatory Care absolvieren. Darüber hinaus absolvieren die Studierenden drei Wahlpraktika, indem sie sich für PHA 696 (Forschung) über zwei APPE-Blöcke hinweg anmelden. PHA 650 (Pharmakotherapie-Fallkonferenz) ist ebenfalls obligatorisch.
  • Es wird erwartet, dass die Studierenden während ihrer gesamten Immatrikulation am Graduierten-Seminar teilnehmen und sich im Sommersemester, beginnend mit dem dritten Jahr, für die Anrechnung einschreiben.

Nach Abschluss des dritten Jahres konzentrieren sich die Studierenden auf die Forschungskomponente des Lehrplans. Mit Ausnahme der Advanced Pharmacy Practice Experiences sollten die Studierenden zu diesem Zeitpunkt alle Grundvoraussetzungen und Kernkurse abgeschlossen haben.

Die Fortsetzung des Pharm.D./Ph.D.-Studiengangs hängt von zufriedenstellenden Leistungen und Fortschritten bei der Erfüllung der Anforderungen des Doctor of Pharmacy-Studiengangs und des Doctor of Philosophy-Studiengangs ab. Von Studierenden, die zum Pharm.D./Ph.D.-Studiengang zugelassen werden, wird erwartet, dass sie alle Programmanforderungen erfüllen. Studierende, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt dazu entschließen, aus dem dualen Studiengang auszusteigen, müssen sich erneut um die Zulassung zu einem der beiden Studiengänge bewerben, und wenn sie angenommen werden, müssen sie alle Anforderungen der beiden Studiengänge einzeln erfüllen.

Finanzielle Regelungen

Studierende, die im Pharm.D./Ph.D.-Studiengang eingeschrieben sind, zahlen in den ersten drei Jahren die vollen Studiengebühren. Für die verbleibende Zeit des Studiums, in der Regel das vierte bis siebte Jahr, werden die Studiengebühren erlassen. Die Studierenden werden ermutigt, sich um eine außeruniversitäre Finanzierung ihres Ausbildungsprogramms zu bewerben. Abteilungsstipendien werden auf Wettbewerbsbasis für die Jahre 4-7 vergeben, je nach Verfügbarkeit. Stipendien für die Zeit danach werden auf der Grundlage außeruniversitärer Mittel vergeben. Finanzielle Unterstützung durch Studiengebührenbefreiung oder Stipendien wird auf der Grundlage des Beitrags zum Lehrprogramm gewährt, wie in den Richtlinien des Fachbereichs beschrieben.

Weitere Informationen über das Ph.D.-Programm erhalten Sie per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter (678) 547-6730. Für das Pharm.D.-Programm senden Sie eine E-Mail an [email protected] oder rufen Sie unter (678) 547-6232 an.

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