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Ob das Delikt der vorsätzlichen Zufügung von seelischem Leid („IIED“, auch bekannt als „tort of outrage“) überhaupt anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Bundesstaat ab. Kentucky erkennt diesen Klagegrund an, behält ihn aber als „Lückenfüller“ vor, wenn kein anderer Klagegrund anwendbar ist, und nur unter außergewöhnlichen tatsächlichen Umständen. IIED-Ansprüche sind nicht dasselbe wie ein Anspruch auf geistige oder psychologische Schäden, die mit körperlichen Verletzungen einhergehen, die beispielsweise durch einen Autounfall verursacht wurden.
In Kentucky, wie in den meisten Bundesstaaten, ist es schwierig, sich mit einem IIED-Anspruch durchzusetzen. Wie der Oberste Gerichtshof von Kentucky erklärt hat:
Das fragliche Verhalten muss extrem oder unverschämt und unerträglich sein, um einen Anspruch auf vorsätzliche Zufügung von seelischem Leid zu begründen. Es muss gegen die allgemein anerkannten Normen von Anstand und Moral verstoßen. Es muss mehr als nur schlechtes Benehmen sein und schweres emotionales Leid verursachen, nicht nur verletzte Gefühle.
Childers v. Geile, 367 S.W.3d 576 (Ky. 2012), verfügbar unter https://casetext.com/case/childers-v-geile-1.
Ein gewöhnlicher Fall von Ehebruch stützt keinen IIED-Anspruch. Es gibt jedoch auch Rechtsprechung, die besagt, dass das Vorhandensein einer besonderen Beziehung zwischen den Parteien das Verhalten unerhört machen kann.
In einem Fall, in dem ein Ehepaar eine Eheberatung bei einem Priester in Anspruch genommen hatte und der Priester anschließend eine Affäre mit der Ehefrau einging, wies mein Oberster Gerichtshof in Kentucky die Abweisung der IIED-Klage des Ehemannes gegen den Priester durch das Prozessgericht mit der Begründung zurück, dass gewöhnlicher Betrug und Ehebruch niemals den Status eines unerhörten Verhaltens erreichen könnten.
Der Oberste Gerichtshof von Kentucky war anderer Meinung und ließ die IIED-Klage wegen der besonderen Beziehung unter den gegebenen Umständen wieder zu. Es handelte sich nicht nur um einen gewöhnlichen Fall von Ehebruch. Siehe Osborne v. Payne, 31 S.W.3d 911 (Ky. 2000), abrufbar unter https://casetext.com/case/osborne-v-payne?.
Anmerkung: Die Klage in Osborne richtete sich gegen den Priester, nicht gegen den anderen Ehepartner. Ich bezweifle, dass eine IIED-Klage eines Ehegatten gegen den anderen Ehegatten und nicht gegen den Priester selbst in diesem Szenario aufrechterhalten worden wäre.
Ich denke, dass eine IIED-Klage gegen den eigenen ehebrecherischen Ehegatten kaum Erfolg haben würde, selbst in einem Staat, der IIED ansonsten als unerlaubte Handlung anerkennt.
Dies ist ein Blog-Beitrag und keine spezifische Rechtsberatung. Es wird keine Beziehung zwischen Anwalt und Mandant angestrebt oder hergestellt.