Häufig gestellte Fragen zu Versicherung und Recht

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu rechtlichen und versicherungstechnischen Themen. In allen unseren Zertifizierungskursen behandeln wir die Themen Finanzen, Recht und Versicherungen im Rahmen des Moduls „Business of Birth“, das auch als eigenständiger Kurs erworben werden kann.

Brauche ich eine Versicherung?

Viele neue Geburts- und Stillberaterinnen machen sich Gedanken über ihre Verantwortung und Haftung. Geburtsbegleiterinnen, Wochenbettbegleiterinnen, Geburtserzieherinnen und Stillberaterinnen führen keine klinischen Aufgaben aus (wie Blutdruck messen, Herzschlag des Babys abhören, vaginale Untersuchungen durchführen usw.). Diese Aufgaben obliegen ausschließlich der Hebamme oder dem Arzt, den die Mutter gewählt hat. Geburtshelfer erteilen auch keine medizinischen Ratschläge. Ihre Aufgabe ist es, der Mutter Informationen zu geben, wenn sie dies wünscht, und sie bei ihren Entscheidungen zu unterstützen. Es sollte nie zu einer Situation kommen, in der die Geburtshelfer als klinisch haftbar oder verantwortlich für die Ergebnisse angesehen werden.

Eine medizinische Haftpflicht- oder Kunstfehlerversicherung ist für Geburtshelfer nicht erhältlich, da sie keine medizinischen Betreuer sind. Einige Versicherungsgesellschaften bieten zwar eine Versicherung an, aber diese unterscheidet sich von der ärztlichen Haftpflicht- oder Kunstfehlerversicherung. Während Ihrer Ausbildung werden Sie lernen, wie Sie Situationen vermeiden können, die Ihre Haftung erhöhen. CBI-Schülerinnen und -Schüler haben Zugang zu ermäßigten Versicherungen, die für alle Geburts- und Stillberaterinnen und -berater in den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien gelten.

Es könnte hilfreich sein, sich mit anderen Geburts- und Stillberatern über deren Umgang mit Versicherungs- und Rechtsfragen auszutauschen. Über unsere Facebook-Gruppen können Sie mit Geburtshelfern auf der ganzen Welt in Kontakt treten: Becoming a Doula and Becoming a Lactation Consultant

Sollte ich einen Vertrag mit meinen Kunden abschließen?

Ob Sie einen Vertrag mit Ihren Kunden abschließen oder nicht, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Manche Geburts- und Stillberaterinnen fühlen sich mit einem Vertrag wohler, während andere sehr gerne ohne Vertrag arbeiten. Ein Vertrag zwischen einer Geburts- und Stillberaterin und einer Klientin regelt in der Regel Ihre Rolle und Ihre Aufgaben, bespricht die Absicherung für den Fall, dass Sie nicht verfügbar sind, und geht auf die Zahlungsvereinbarung ein. Er kann hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle diese Punkte mit den Klienten besprochen werden. Es ist besser, dem Kunden einen Vertrag zu überlassen oder ihm eine Kopie per E-Mail zukommen zu lassen, bevor Sie sich mit ihm treffen, damit er die Möglichkeit hat, ihn gründlich zu lesen und Fragen zu stellen, bevor er ihn unterschreibt. Wir stellen Ihnen Musterverträge zur Verfügung, die Sie mit Ihren Kunden verwenden und entsprechend bearbeiten können. Viele Geburts- und Stillberaterinnen arbeiten ohne Verträge und haben damit keine Probleme. Unabhängig davon, ob Sie sich für einen Vertrag entscheiden oder nicht, ist es wichtig, dass die Zahlungsbedingungen und die Verantwortlichkeiten von den Klienten klar verstanden werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

Können meine Klientinnen mein Honorar bei ihrer Versicherung geltend machen?

Viele Versicherungsgesellschaften sind sich der besseren Ergebnisse und der daraus resultierenden Kosteneinsparungen bewusst, die durch die Inanspruchnahme einer Geburts- und Stillberaterin erzielt werden. Viele von ihnen bieten bereits Versicherungsschutz für Doulas, Geburtsvorbereitungskurse oder Stillberaterinnen. Wenn die Versicherung einer Klientin Geburts- und Stillberaterinnen nicht zu den Leistungen zählt, die sie in Anspruch nehmen kann, kann die Klientin sich schriftlich an die Versicherung wenden und die verbesserten Ergebnisse und Kosteneinsparungen darlegen. Die Versicherungsgesellschaft wird in der Regel eine Rechnung verlangen, die von der Geburts- und Stillberaterin auf die Kunden ausgestellt wird. Die Klientin kann sich direkt mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um herauszufinden, welche Informationen erforderlich sind. Einige Geburts- und Laktationsberaterinnen rechnen direkt mit den Versicherungsgesellschaften ab. Wenn Sie in den Vereinigten Staaten leben und dies tun möchten, müssen Sie möglicherweise die HIPAA-Richtlinien einhalten. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website für Studierende.

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