Section 1030.86 MultipleAttempts – Written and/or Road Tests
a) Die Gebühr zur Erlangung eines Führerscheins gemäß IVC Section6-118 berechtigt eine Person zu insgesamt drei Versuchen, die schriftlichen und/oder Straßenprüfungen innerhalb eines Jahres ab dem Datum des ersten Versuchs zu bestehen. Der erste Versuch wird als einer der drei Versuche im Sinne von IVC Section 6-106 gezählt.
b) Ein Antragsteller für einen Illinois CLP oder CDL, der die schriftlichen und/oder Straßenprüfungen nach dem dritten Versuch nicht besteht, darf für einen Zeitraum von 30 Tagen nicht erneut geprüft werden.
c) Ein Antragsteller für einen CLP oder CDL, der einen neuen Antrag nach der in Unterabschnitt (b) angegebenen 30-tägigen Wartezeit einreicht, darf drei Versuche unternehmen, um die schriftlichen und/oder Straßenprüfungen erfolgreich abzuschließen. Wird die schriftliche Prüfung und/oder die Prüfung auf der Straße nicht erfolgreich bestanden, so wird eine Wartezeit von 90 Tagen verhängt.
d) Ein Antragsteller für einen CLP oder CDL, der einen neuen Antrag nach der in Unterabschnitt (c) angegebenen Wartezeit von 90 Tagen einreicht, darf drei Versuche unternehmen, um die schriftlichen und/oder praktischen Prüfungen erfolgreich abzuschließen. Wird die schriftliche Prüfung und/oder die Prüfung auf der Straße nicht erfolgreich bestanden, so gilt eine Wartezeit von einem Jahr ab dem Datum des ersten Nichtbestehens.
e) Einem Bewerber um einen Führerschein aus Illinois kann gestattet werden, die schriftliche und/oder praktische Prüfung nach einem Fehlversuch am selben Tag während der normalen Geschäftszeiten der Driver Services Facility ein zweites Mal zu versuchen, nachdem er den ersten Versuch zum Bestehen der schriftlichen und/oder praktischen Prüfung nicht bestanden hat. Einem Antragsteller auf eine TVDL ohne Visumstatus kann gestattet werden, die schriftliche Prüfung oder die Fahrprüfung nach einem Fehlversuch am selben Tag während der normalen Geschäftszeiten der Driver Services Facility ein zweites Mal zu versuchen, wenn der Facility Manager feststellt, dass ausreichend Personal und Zeit zur Verfügung stehen. Wenn der Bewerber jedoch beim ersten Versuch, die schriftliche Prüfung und/oder die Fahrprüfung zu bestehen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, wird ein zweiter Versuch am selben Tag nicht zugelassen. Einem Bewerber ist es nicht gestattet, am selben Tag, an dem er den ersten Versuch nicht bestanden hat, einen dritten Versuch zum Bestehen einer Straßenprüfung zu unternehmen. Wenn ein Bewerber die Fahrprüfung sechsmal nicht besteht, darf er die Fahrprüfung erst dann ein siebtes Mal versuchen, wenn er dem Ministerium ein aktuelles, vollständig ausgefülltes ärztliches Gutachten gemäß IVC-Abschnitt 6-103(8) und 6-109(b) vorlegt. Ein Antragsteller ist von der Pflicht zur Einreichung eines ärztlichen Berichts befreit, wenn innerhalb der letzten 90 Tage ein positiver ärztlicher Bericht beim Ministerium eingereicht wurde.