11.110 Letters Testamentary (CVC §5909)

11.110 Letters Testamentary (CVC §5909)

Ein Testamentsvollstrecker oder eine Testamentsvollstreckerin ist die Person, die in einem Testament benannt ist, um die Bedingungen des Testaments auszuführen. Auf Antrag überprüft der Superior Court die Ernennung des Testamentsvollstreckers im Testament und stellt Letters Testamentary aus, die dem Testamentsvollstrecker das Recht geben, den Nachlass des Verstorbenen zu verwalten und über alle Vermögensgegenstände zu verfügen. Der Testamentsvollstrecker darf keiner anderen Person eine Vollmacht erteilen, in seinem Namen für den Nachlass zu handeln.

Zusätzlich zu den Verfahren, die im Abschnitt Grundlegende Übertragungsanforderungen in diesem Kapitel aufgeführt sind, muss Folgendes vorgelegt werden:

– Das kalifornische Eigentumszertifikat, das für den verstorbenen Eigentümer unterzeichnet und vom Testamentsvollstrecker/der Exekutorin gegengezeichnet ist.

Beispiel: Joe Smith, Executor for the Estate of Mary Roe

– Das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine Fotokopie der beglaubigten Kopie der Letters Testamentary. Letters Testamentary, die von einem Gericht außerhalb des Staates ausgestellt wurden, sind zulässig.

Andere für die Übertragung zulässige Schriftstücke:

– Letters of Administration with Will Annexed können für dieselben Zwecke wie Letters of Administration oder Letters Testamentary akzeptiert werden. Letters of Administration with Will Annexed sehen vor, dass die benannte Person die gleichen Befugnisse hat wie der Testamentsvollstrecker.

– Letters Special Administration können für die Übertragung von Fahrzeugeigentum akzeptiert werden, wenn sie angeben, dass der Beauftragte „volle Befugnis“ oder „beschränkte Befugnis“ hat und durch Gerichtsdokumente belegt sind, die speziell die Übertragung eines Eigentumsrechts abdecken, oder „keine Befugnis ohne besonderen Gerichtsbeschluss“ und durch diesen Gerichtsbeschluss belegt sind.

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