Posted byDavid Adelstein
in Trial Perspectives

Eine Klage muss innerhalb der geltenden Verjährungsfrist eingereicht werden. Eine natürliche oder juristische Person, die glaubt, einen Anspruch zu haben, muss sich mit einem Anwalt über die Verjährungsfrist für ihren Anspruch beraten. Eine Klage, die außerhalb der Verjährungsfrist eingereicht wird, ist verjährt. Dies sollte unter allen Umständen vermieden werden.

Eine wichtige Frage ist immer, wann die Verjährungsfrist für eine Forderung beginnt. Die Verjährung ist daran gebunden, wann das letzte Element eines Klagegrundes eintritt. Siehe Fla. Stat. s. 95.031. Die Zeit beginnt zu ticken, wenn ein Anspruch entsteht.

Wenn es um einen Anspruch wegen Vertragsverletzung geht (ein üblicher Anspruch), entsteht der Anspruch zum Zeitpunkt der Verletzung und nicht, wenn der Schaden festgestellt wird. Siehe Medical Jet SA v. Signature Flight Support, 941 So.2d 576, 578 (Fla. 4th DCA 2006) („Da zum Zeitpunkt des Vertragsbruchs zumindest ein nomineller Schaden entstanden ist, sind zum Zeitpunkt des Vertragsbruchs alle Elemente vorhanden, die erforderlich sind, um eine Klage aufrechtzuerhalten und vor Gericht Rechtsschutz zu erlangen.“). Dies ist wichtig, weil die Verjährungsfrist nicht erst dann beginnt, wenn der letzte mit dem Schaden verbundene Dollar ausgegeben wurde. Sie beginnt zum Zeitpunkt des Verstoßes.

Auch hier sollten Sie sich über Ihre Rechte im Klaren sein, insbesondere in Bezug auf die Verjährungsfrist, wenn Sie einen Anspruch geltend machen wollen. Es gibt keinen Grund, sich in eine Situation zu begeben, in der Sie sich Sorgen machen, ob Ihre Forderung verjährt ist.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu diesem Artikel wünschen, wenden Sie sich bitte an David Adelstein unter [email protected] oder (954) 361-4720. Sie können David Adelstein auf Twitter folgen @DavidAdelstein1.

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