Sie zahlen nichts, es sei denn, wir gewinnen

„Die meisten Menschen haben die vorgefasste Meinung, dass sie ein Honorar zahlen müssen, um einen kompetenten Anwalt für Verletzungen zu engagieren. Bei Elk & Elk sind wir sehr stolz darauf, dass wir unseren verletzten Klienten nichts in Rechnung stellen, es sei denn, wir gewinnen.“
– David Elk

Kein Honorarversprechen

Was sind Erfolgshonorare?

Bei Elk & Elk arbeiten wir auf Erfolgshonorarbasis. Bei einem Erfolgshonorarmodell beauftragen die Mandanten unsere Kanzlei, ohne im Voraus Kosten oder Gebühren zu zahlen, mit der Zusage, dass wir im Falle eines erfolgreichen Ausgangs des Rechtsstreits und einer finanziellen Entschädigung einen Prozentsatz dieser Entschädigung einfordern.

Wenn der Mandant jedoch keine Entschädigung erhält, schuldet er der Kanzlei keine Gebühren oder sonstigen Kosten. Obwohl die Einzelheiten der Erfolgshonorarvereinbarungen von Kanzlei zu Kanzlei variieren, zahlt ein Mandant bei Elk & Elk nichts, wenn wir nicht gewinnen. Das ist unser No-Honorar-Versprechen.

Sie kennen Ihre Rechte nicht oder wissen nicht, ob Sie überhaupt einen Fall haben? Fragen Sie uns.

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