- Mitteilung, dass Sie ausziehen
- Wenn Sie keinen schriftlichen Mietvertrag haben
- Wenn Sie einen schriftlichen Mietvertrag haben
- Wenn Sie vor Ablauf des Mietvertrags ausziehen müssen
- Schützen Sie sich – Holen Sie sich Ihre Kaution zurück
- Checkliste für den Auszug
- Räumen Sie Ihre Sachen aus und reinigen Sie die Wohnung
- Reparaturen durchführen
- Fotos machen
- Besichtigen Sie die Wohnung mit dem Vermieter
- Schlüsselrückgabe
Mitteilung, dass Sie ausziehen
Wenn Sie keinen schriftlichen Mietvertrag haben
Das Gesetz besagt, dass der Vermieter eine Mitteilung erhalten muss, dass Sie ausziehen oder Ihr Mietverhältnis beenden. Er muss diese Mitteilung mindestens eine volle Mietzeit vor Ihrem Auszug erhalten, also in der Regel 30 Tage.
Verspäten Sie sich nicht! Wenn Sie Ihrem Vermieter zu spät kündigen, kann er Sie für einen weiteren Monat zur Zahlung der Miete zwingen. Schicken Sie Ihre Kündigung mit der Post. Schicken Sie sie frühzeitig ab, damit sie rechtzeitig ankommt. Vielleicht möchten Sie auch eine Kopie persönlich übergeben. Behalten Sie eine Kopie für sich selbst.
Wenn Sie keine 30-tägige Kündigungsfrist einhalten können, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und erklären Sie ihm Ihre Situation. Vielleicht stimmt er Ihrem Auszugsdatum zu. Wenn dies der Fall ist, schreiben Sie Ihrem Vermieter per Post, E-Mail oder SMS eine Notiz wie diese:
Danke, dass Sie damit einverstanden sind, dass ich am … aus der Mietwohnung ausziehe. Ich werde die Wohnung am oder vor diesem Datum räumen und Ihnen die Schlüssel übergeben.
Wenn Ihr Vermieter dem Auszugsdatum nicht zustimmt, können Sie ihm Ihre Schlüssel geben. Dies nennt man „Übergabe“ Ihrer Schlüssel. Wenn Ihr Vermieter Ihre Schlüssel annimmt oder die Wohnung bald darauf ausschreibt oder an jemand anderen vermietet, kann er Ihnen nach Ihrem Auszug möglicherweise keine zusätzliche Miete berechnen.
Wenn Sie einen schriftlichen Mietvertrag haben
Einige Mietverträge verlängern sich automatisch, andere nicht. Lesen Sie Ihren Mietvertrag, um das herauszufinden.
Wenn sich Ihr Mietvertrag automatisch verlängert, müssen Sie Ihrem Vermieter schriftlich mitteilen, dass Sie ihn nicht verlängern wollen. Wenn Sie das nicht tun, kann der Vermieter Sie dazu zwingen, die Miete für einen weiteren Zeitraum zu zahlen. In Ihrem Mietvertrag steht, wie viele Tage Kündigungsfrist Sie einhalten müssen. In den meisten Mietverträgen ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vor dem letzten Tag des Mietverhältnisses vorgesehen. Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Kündigung auf.
Möglicherweise haben Sie einen Mietvertrag, der zu einem bestimmten Datum endet und sich nicht automatisch verlängert. Wenn Sie vorhaben, bis zum Enddatum des Mietvertrags auszuziehen, müssen Sie dem Vermieter nicht kündigen.
Wenn Sie vor Ablauf des Mietvertrags ausziehen müssen
, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Verzicht. Sprechen Sie mit dem Vermieter. Vielleicht ist er mit einem früheren Auszugsdatum einverstanden. Wenn ja, schicken Sie eine Notiz, eine E-Mail oder eine SMS, in der Sie mitteilen, dass Sie die Wohnung „aufgeben“. Bitten Sie den Vermieter um eine schriftliche Bestätigung der „Übergabe“.
- Schlechte Bedingungen . Wenn Ihre Wohnung unsichere oder gesundheitsschädliche Zustände aufweist, die Ihr Vermieter nicht behebt, können Sie laut Gesetz Ihren Mietvertrag kündigen und ausziehen. Sie müssen bestimmte rechtliche Schritte einhalten, um das Recht zu haben, Ihren Mietvertrag wegen schlechter Zustände zu kündigen. Siehe Reparaturen durchführen lassen – Ihren Mietvertrag kündigen.
- Untervermietung . Wenn Ihr Mietvertrag es zulässt, können Sie Ihren Mietvertrag möglicherweise untervermieten oder abtreten. Aber Vorsicht! Wenn der Untermieter die Wohnung beschädigt oder die Miete nicht zahlt, sind Sie dafür verantwortlich. Auch wenn im Mietvertrag steht, dass eine Untervermietung oder Abtretung nicht zulässig ist, vermieten manche Mieter trotzdem weiter. Wenn Sie dies tun, unterschreiben Sie eine Vereinbarung mit dem Untermieter, die besagt, dass er möglicherweise ausziehen muss, wenn der Vermieter von der Untervermietung erfährt und nicht einverstanden ist.
Schützen Sie sich – Holen Sie sich Ihre Kaution zurück
Wenn Sie Ihre Wohnung in demselben Zustand verlassen, in dem Sie sie vorgefunden haben, muss der Vermieter Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Auszug oder nach Beendigung des Mietverhältnisses 100 % Ihrer Kaution mit Zinsen zurückzahlen.
Wenn Sie ausziehen, schicken Sie Ihrem Vermieter einen Brief, in dem Sie ihn bitten, Ihre Kaution zurückzuzahlen. Geben Sie eine Adresse an, an die Sie den Scheck schicken können. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf. Oder treffen Sie Vorkehrungen, um den Scheck abzuholen.
Wenn Sie die Kaution nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Auszug zurückerhalten, schreiben Sie an Ihren Vermieter. Fordern Sie die gesamte Kaution zurück. Siehe Muster Kautionsaufforderungsschreiben für ausziehende Mieter (Formular 6).
Oder probieren Sie das interaktive Interview von MassAccess aus, Formular 6 Kautionsaufforderungsschreiben für ausziehende Mieter, mit dem Sie Ihr Schreiben von Ihrem Smartphone oder Computer aus ausfüllen, überprüfen, unterschreiben und an Ihren Vermieter senden können.Wenn der Vermieter Ihre Kaution immer noch nicht zurückgibt, können Sie eine Klage mit geringem Streitwert bei Gericht einreichen. Der Vermieter muss Ihnen unter Umständen den dreifachen Betrag der Kaution plus Zinsen zahlen, weil er auf Ihre Anfrage nicht reagiert hat. Weitere Informationen zur Einreichung einer Klage mit geringem Streitwert finden Sie auf der Website des Gerichts von Massachusetts unter „Small Claims“.
Checkliste für den Auszug
Räumen Sie Ihre Sachen aus und reinigen Sie die Wohnung
Räumen Sie alle Ihre Sachen aus und reinigen Sie die Wohnung. Wenn Sie das nicht tun, kann der Vermieter versuchen, Ihnen die Kosten für die Reinigung oder den Abtransport Ihrer Sachen in Rechnung zu stellen. Oder der Vermieter kann versuchen, einen Teil oder die gesamte Kaution einzubehalten.
Reparaturen durchführen
Reparieren Sie alle Schäden, die Sie verursacht haben. Sie müssen keine Probleme beheben, die schon bei Ihrem Einzug vorhanden waren. Außerdem darf der Vermieter Ihnen keine normale Abnutzung in Rechnung stellen.
Fotos machen
Bevor Sie ausziehen, machen Sie Fotos von allen Räumen. Wenn Ihr Vermieter behauptet, Sie hätten die Wohnung beschädigt, und versucht, Ihre Kaution einzubehalten, haben Sie Bilder vom Zustand der Wohnung bei Ihrem Auszug.
Besichtigen Sie die Wohnung mit dem Vermieter
Nachdem Sie Ihre Sachen ausgezogen sind, reinigen Sie die Wohnung. Bitten Sie dann den Vermieter, die Wohnung mit Ihnen zu besichtigen. Weisen Sie ihn auf alle Probleme hin, die beim Einzug bestanden haben.
Schlüsselrückgabe
Geben Sie Ihre Schlüssel am oder vor dem Auszugsdatum zurück. Wenn Sie sich verspäten, kann der Vermieter Geld von Ihrer Kaution oder der letzten Monatsmiete einbehalten. Versuchen Sie, jemanden dabei zu haben, der die Übergabe der Schlüssel bezeugt, falls der Vermieter behauptet, er habe sie nie erhalten.