Januar 5, 2010
Frank Savona
19 Valley View Court
Hamden, CT 06518
Sehr geehrter Herr. Savona:
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. November 2009 an die Occupational Safety and Health Administration (OSHA). Ihr Schreiben wurde zur Beantwortung an das Directorate of Enforcement Programs (DEP) der OSHA weitergeleitet. Dieses Schreiben stellt lediglich die Auslegung der OSHA zu den erörterten Anforderungen dar und ist möglicherweise nicht auf Fragen anwendbar, die in Ihrem ursprünglichen Schreiben nicht beschrieben wurden.
Frage 1: Erlaubt die OSHA-Anforderung, dass Behälter für scharfe/spitze Instrumente „verschließbar“ sein müssen, den Arbeitgebern, den gesamten Deckel eines Behälters für scharfe/spitze Instrumente während der Verwendung offen zu halten und ihn erst zu schließen, wenn der Behälter voll ist, oder sollte die kleine Öffnung im Deckel des Behälters für die Aufnahme aller kontaminierten scharfen/spitzen Instrumente (anstelle des gesamten Deckels) verwendet und dann geschlossen werden, wenn der Behälter voll ist?
Antwort 1: Die Entsorgungsöffnung eines Behälters für scharfe/spitze Instrumente sollte so groß und so gestaltet sein, dass sie eine sichere Entsorgung von scharfen/spitzen Instrumenten ermöglicht. Die OSHA-Norm für durch Blut übertragbare Krankheitserreger (29 CFR 1910.1030 (d)(4)(iii)(A)(l)(i)) verlangt, dass Behälter für scharfe/spitze Instrumente verschließbar sein müssen, schreibt aber keine bestimmte Größe für die Öffnung eines Behälters vor. Behälter für scharfe/spitze Instrumente werden für die Entsorgung kontaminierter scharfer/spitzer Gegenstände verschiedener Größen und Konfigurationen verwendet. Daher hat die OSHA nicht festgelegt, dass ein einziger Behälter für scharfe/spitze Instrumente für alle Einrichtungen oder für alle Anwendungsbereiche in einer bestimmten Einrichtung geeignet ist.
Gemäß den Empfehlungen des National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH), Selecting, Evaluating, and Using Sharps Disposal Containers, sollte die Auswahl eines Behälters für scharfe/spitze Instrumente auf einer standortspezifischen Gefahrenanalyse basieren. Die Arbeitgeber sollten das geeignete Behälterdesign auswählen, nachdem sie die mit der Verwendung von Behältern für scharfe/spitze Instrumente verbundenen Gefahren bewertet haben (z. B. unter Berücksichtigung der Größe und Art der kontaminierten scharfen/spitzen Instrumente, die der Arbeitgeber voraussichtlich entsorgen wird). Wenn Behälter mit kleinen Öffnungen am Deckel verwendet werden, hat der Arbeitgeber im Allgemeinen festgestellt, dass die Konfiguration der Öffnung(en) für die größte scharfe Spitze geeignet ist, die an dem jeweiligen Arbeitsplatz/der jeweiligen Arbeitsstätte verwendet wird. In Situationen, in denen die kleine Öffnung im Deckel des Behälters ausreichend groß ist, um alle scharfen/spitzen Gegenstände aufzunehmen, die entsorgt werden müssen, sollte es nicht erforderlich sein, den gesamten Deckel zu öffnen. Wenn der Arbeitgeber feststellt, dass der gesamte Deckel geöffnet werden muss, ist möglicherweise eine weitere Bewertung erforderlich, um sicherzustellen, dass der gewählte Behälter geeignet ist, scharfe/spitze Gegenstände aller Arten und Größen aufzunehmen, die entsorgt werden müssen. Es ist wahrscheinlich, dass ein Behälter einer anderen Größe, eines anderen Typs oder einer anderen Bauart für die jeweilige Situation besser geeignet wäre.
Danke für Ihr Interesse an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Wir hoffen, dass Sie diese Informationen hilfreich finden. Die Anforderungen der OSHA sind in Gesetzen, Normen und Vorschriften festgelegt. Unsere Auslegungsschreiben erläutern diese Anforderungen und wie sie auf bestimmte Umstände anzuwenden sind, sie können jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für den Arbeitgeber begründen. Dieses Schreiben stellt die Auslegung der OSHA zu den erörterten Anforderungen dar. Beachten Sie, dass sich Änderungen der OSHA-Vorschriften auf unsere Durchsetzungsrichtlinien auswirken können. Außerdem aktualisieren wir unsere Leitlinien von Zeit zu Zeit als Reaktion auf neue Informationen. Um über solche Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie die Website der OSHA unter http://www.osha.gov besuchen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Office of Health Enforcement unter 202-693-2190.
Mit freundlichen Grüßen,
Richard E. Fairfax, Director
Directorate of Enforcement Programs