Der Name, der in der Allgemeinen Instruktion zum Römischen Messbuch (GIRM) für den Psalm nach der ersten (alttestamentlichen) Lesung in der Revision des römischen Messritus von 1969 verwendet wird. Ursprünglich wurde der Psalm abwechselnd von Kantor und Gemeinde gesungen, und zwar in folgender Weise: Ein Kantor sang Verse des Psalms, und die Gemeinde antwortete darauf mit einem festen Refrain. Als die Musik aufwendiger wurde, bestand der Refrain nur noch aus dem letzten Teil des Responsoriums und wurde Repetenda genannt. Die musikalische und textliche Form sah wie folgt aus: R, V1, R, V2, R, usw. Seine liturgische Funktion war die einer meditativen Zustimmung zur vorangegangenen Schriftlesung. So waren das Graduale und das Halleluja ursprünglich Responsorialgesänge. Im Mittelalter entwickelte sich der alte Responsoriumspsalm zu einem stark stilisierten Musikstück, das vom Chor oder Kantor gesungen wurde, ohne dass die Gemeinde darauf antwortete.
Die Revision des Römischen Messritus von 1969 stellte die alte Praxis wieder her, den Responsoriumspsalm als „integralen Bestandteil der Liturgie des Wortes“ zu singen. (GIRM 19). GIRM 20 besteht darauf, dass „der Antwortpsalm in der Regel gesungen werden sollte“. Weiter heißt es, dass es „zwei bewährte Arten gibt, den Psalm nach der ersten Lesung zu singen: responsorisch und direkt. Beim Responsorium, das nach Möglichkeit zu bevorzugen ist, singt der Psalmist oder der Kantor des Psalms den Psalmvers und die ganze Gemeinde singt die Antwort mit. Beim direkten Singen des Psalms gibt es keine Antwort der Gemeinde; entweder singt der Psalmist oder der Kantor des Psalms den Psalm allein, während die Gemeinde zuhört, oder alle singen ihn gemeinsam“ (GIRM 20). Um das Verständnis zu bekräftigen, dass der Antwortpsalm „ein integraler Bestandteil der Liturgie des Wortes“ ist, schreibt die Allgemeine Instruktion vor, dass der Antwortpsalm „vom Psalmisten oder Kantor am Ambo gesungen oder vorgetragen wird“ (GIRM 22).